Gliederung+Zulassungsbedingungen
Restaurantmeister/in
Inhaltliche Gliederung
Lern- und Prüfungsinhalte der Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
Volkswirtschaftliche Grundlagen, Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen, Unternehmenszusammenschlüsse - Rechnungswesen
Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens, Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnen, Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen, Planungsrechnung - Recht und Steuern
Rechtliche Zusammenhänge, Steuerliche Bestimmungen - Unternehmensführung
Betriebsorganisation, Personalführung, Personalentwicklung
Lern- und Prüfungsinhalte der handlungsspezifischen Qualifikationen
- Gäste betreuen und beraten
Individuelle Angebote für Speisen und Getränke sowie gastronomischer Dienstleistungen unter Beachtung ernährungswissenschaftlicher Grundsätze erstellen, Konzepte für Festlichkeiten und Sonderveranstaltungen entwickeln und umsetzen, Methoden der Gesprächsführung und Umgangsformen beherrschen und anwenden, Speisen und Getränke sowie Dienstleistungen verkaufsfördernd anbieten - Mitarbeiter führen und fördern
Quantitativen und Qualitativen Personalbedarf bestimmen, Anforderungsprofile, Stellenplanungen und -beschreibungen erstellen, Mitarbeiter einsetzen und motivieren, Arbeitsaufträge und Anweisungen erteilen und deren sachgerechte Ausführung überwachen, Personalentwicklung, Mitarbeiter beurteilen - Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
Konzepte für Speisen-, Getränkeangebote und gastronomischer Dienstleistungen entwickeln und darstellen, Verkaufsfördernde Veranstaltungen und Aktionen planen, Betriebs- und Arbeitsplatzorganisation, Arbeits- und Zeitplanung, Kosten erfassen und kalkulieren, Preise bilden, Abrechnungen erstellen, Arbeitssicherheit, Hygiene- und Umweltschutzmaßnahmen - Produkte beschaffen und pflegen
Bezugsquellen erschließen und nutzen, Angebotsvergleich, Waren und Gebrauchsgüter sachgerecht lagern und für den Arbeitseinsatz vorbereiten, Produktpflege gewährleisten, Wirtschaftlicher Einsatz von Energie, Erforderliche Investitionen begründen - Gäste bewirten
Speisen unter Berücksichtigung zeitgemäßer Regeln und Techniken vor- und zubereiten sowie servieren, Getränke fachgerecht bereitstellen und servieren, Herrichten von Restaurant- und Veranstaltungsräumen
Fachpraktischer Teil
Der fachpraktische Teil wird im Hotel- und Wirtschaftsschule Rostock GmbH-Ausbildungsrestaurant sowie in der German Bar Academy abgelegt.
Die Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung AEVO (AdA-Schein) vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.
Sie ist nicht Bestandteil dieses Lehrganges und muss extra gebucht werden. Siehe dazu AEVO-Schein.
Zulassungsvoraussetzungen
Spezielle Informationen zur IHK-Fortbildungsprüfung
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Wirtschaftsbezogene Qualifikation' ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
Eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikation' ist zuzulassen, wer
die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil 'Wirtschaftsbezogene Qualifikation' und
in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.
(3) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Praktische Prüfung' ist zuzulassen, wer
den Prüfungsteil 'Wirtschaftsbezogene Qualifikation' und den Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikation' abgelegt hat und
in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
in den in Absatz Nr. 3 genannten Fall zu den genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis nachweist.
(4) Der Prüfungsteil 'Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen' ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs.- und Arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ' erfolgen.
Der Nachweis ist vor der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Nur für BFD-Teilnehmer
Für den Nachweis der Berufspraxis lassen Sie sich von Ihrem BFD-Berater eine 'Bescheinigung über eine einschlägige Berufstätigkeit in der Bundeswehr zum Zweck der Zulassung zu einer Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer' ausstellen.
