Gliederung+Zulassungsbedingungen
Fachwirt/in im Gastgewerbe
Inhaltliche Gliederung
Wirtschaftsbezogene Qualifikation
- Volks- und Betriebswirtschaft
Volkswirtschaftliche Grundlagen, Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen, Unternehmenszusammenschlüsse - Rechnungswesen
Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens, Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnen, Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen, Planungsrechnung - Recht und Steuern
Rechtliche Zusammenhänge, Steuerliche Bestimmungen - Unternehmensführung
Betriebsorganisation, Personalführung, Personalentwicklung
Handlungsspezifische Qualifikation
- Gästeorientierung und Marketing
Gäste gewinnen, betreuen und zufrieden stellen, Marketing gezielt anwenden und auswerten können - Branchenbezogenes Management
Mitarbeiter führen und deren Potential fördern, Warenwirtschaftssysteme effizient einsetzen, Qualitätsmanagement aufgabenorientiert anwenden, Planen und Organisieren sowie Durchführen von Veranstaltungen, mit Dienstleistungsanbietern, Institutionen und Organisationen zusammenarbeiten - Branchenbezogenes Recht
Rechtsvorschriften, Verträge im Gastgewerbe, Steuern, Abgaben und Versicherungen - Gastronomische Angebotsformen
Hotel- und Gaststättenbetriebe, Systemgastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Catering
Prüfungsvorbereitung
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung vor der IHK zu Rostock kann zugelassen werden, wer
- einen Berufsabschluss in einem dreijährigen gastgewerblichen oder kaufmännischen Beruf und mind. zweijährige Berufspraxis im Gastgewerbe
- einen Berufsabschluss in einem zweijährigen gastgewerblichen oder kaufmännischen Beruf und mind. dreijährige Berufspraxis im Gastgewerbe oder
- eine mind. fünfjährige Berufspraxis im Gastgewerbe nachweist
Nur für BFD-Teilnehmer
Für den Nachweis der Berufspraxis lassen Sie sich von Ihrem BFD-Berater eine 'Bescheinigung über eine einschlägige Berufstätigkeit in der Bundeswehr zu Zweck der Zulassung zu einer Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer' ausstellen.
